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Vereinbarung zur Weiterführung einer Jugend-Spielgemeinschaft (JSG) vom 21.06.22

 

Die Sportvereine SC Marl-Hamm und der Sickingmühler Sportverein bilden auch zur Saison 2022/2023 eine JSG für folgende Altersklassen/Mannschaften:

C1-Junioren 2008/2009
 

Die Jugend-Spielgemeinschaft der genannten Mannschaften führt den Namen:

JSG Marl-Hamm / Sickingmühle

 

Erstgenannter Verein ist zudem Federführend und nach den Durchführungsbestimmungen des FLVW verantwortlich für:

a)      Meldung der Mannschaft über den DFBnet-Vereinsmeldebogen

b)      Ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes

c)       Finanzielle Forderungen des Kreises/Verbandes

d)      Schiedsrichter-Soll

e)      Vertretung vor Rechtsorganen des FLVW etc

 

Organisation / Aufgaben

1. Die JSG hat jedem Kind / Jugendlichen (Junge oder Mädchen) das Fußballspielen zu ermöglichen. Dies sollte unter fachlich kompetenter Anleitung und guten äußeren Rahmenbedingungen und - soweit möglich - auch in unmittelbarer Nähe des heimischen Umfeldes erfolgen.

 

2. Die JSG stellt sicher, dass für die jeweiligen Spieler in den Jahrgangsmannschaften ein Betreuer des Heimatvereins als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Der Ansprechpartner hat den Kontakt zu Eltern und Heimatverein des Spielers aufrecht zu erhalten. Bei Problemen des Spielers (Eltern, Schule, Beruf) sind diese durch die JSG anzugehen und ein Lösungsweg zu suchen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Jugend und Übungsleiter der JSG.

 

3. Die Vertragspartner benennen jeweils einen Vereinsvertreter der Stammvereine für die JSG. Diese Vereinsvertreter bilden gemeinsam das Führungsgremium der JSG. Dieses Gremium ist verantwortlich für die sachgerechte Erfüllung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung, für alle Entscheidungen des laufenden Spielbetriebs (z.B. Trainer/in- und Betreuereinsetzungen bzw. - Absetzungen, Spielorte, Ausstattung der Mannschaften, Vertretung der JSG, Lenkung von Aus- und Fortbildung für Trainer und Betreuer, Koordinierung von Trainingszeiten) und ist Entscheidungsorgan bei möglichen Streitfragen der JSG. Die Vereinsrechtlichen Entscheidungsbefugnisse über der JSG obliegen beiden Stammvereinen, den Vereinsvertretern.

 

Vereinsvertreter der Stammvereine:

Thorsten Betke, Jugendleiter, Sickingmühler SV

Dirk Erbling, Jugendleiter, SC Marl-Hamm

 

4. Die Stammvereine verpflichten sich, keinem Wechsel der Spieler innerhalb der JSG Marl-Hamm / Sickingmühle zuzustimmen oder zu fordern.

5. Neue Mitglieder / Jugendspieler-innen und deren Eltern der JSG entscheiden selbst, in welchen Stammverein der Eintritt erfolgt. 

6. Sollten Strafen entstehen, haftet der Stammverein für seinen Spieler. Unnötige Trainerstrafen bezahlen die Übungsleiter selber. 

7. Die Schiedsrichterkosten werden vom jeweiligen Heimverein, der den Heimspieltag hat, übernommen.

8. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung (Mitgliedsbeiträge) der Jugendspieler / Erziehungsberechtigten, verbleiben bei ihren jeweiligen Stammvereinen.

9. Die JSG wird gemäß Durchführungsbestimmungen für 1 Jahr, beginnend am 01.07.2021 und endet am 30.06.2022, festgelegt. 

10. Die Kündigung dieser Vereinbarung ist ausschließlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende einer Spielsaison möglich. 

11. Bei einem Pflichtverstoß gegen diese Vereinbarung ist ein etwaiger Schaden den anderen Vertragsparteien zu erstatten.